DKT-Transportservice
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DKT-Transportservice GmbH
Gwerbepark Ost 4A
A-2474 Gattendorf

Kontakt

dkubik@gmx.net

Rufen Sie einfach an unter

 

+43 676 5947846

 

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I. Geltung der Geschäftsbedingungen:

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige Leistungen von Dieter Kubik,

DKT-Transportservice(Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsannahme kommt aufgrund einer schriftlichen Bestellung zustande die von uns zu bestätigen ist.

Mündliche Auftragserteilungen unterliegen ebenfalls unseren Geschäftsbedingungen. Mündliche, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Dieter Kubik, DKT-Transportservice.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern genügt zur weiteren Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dieter Kubik, DKT-Transportservice die Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung.

 

II. Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle seine Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbaren Personen, sollte die Routengenehmigung von ihm beantragt worden sein, vor Beginn des Transportes über die Routengenehmigung erhaltenen Auflagen zu informieren und anzuweisen, diese Auflagen unbedingt einzuhalten, sowie alle erforderlichen Anmeldungen laut Genehmigung durchzuführen und schriftlich vorzulegen. 

Erforderliche VLM Maßnahmen veranlasst und Organisiert.

Wenn während des Transportes Weisungen der Begleitorgane von DKT-Transportservice zur Erfüllung der Auflagen in der Routengenehmigung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige dem Auftraggeber zurechenbare Person – aus welchen Grund auch immer – nicht befolgt werden, so ist Dieter Kubik, DKT-Transportservice berechtigt, die Transportabsicherung bei vollem Entgeltanspruch sofort einzustellen. Sämtliche daraus resultierende Kosten oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung von Dieter Kubik, DKT-Transportservice enthaltenen Angaben (Abmessungen, Kennzeichen, Gewichte etc.) genau zu überprüfen, schriftlich zu bestätigen und die unterfertigte Auftragsbestätigung an Dieter Kubik, DKT-Transportservice zu retournieren. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sind einzuhalten. Alle Änderungen sind schriftlich Dieter Kubik, DKT-Transportservice mitzuteilen. Die eventuell durch die Änderung entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Werden die in der Auftragsbestätigung bzw. Routengenehmigung festgesetzten Abmessungen und Gewichte seitens des Auftraggebers überschritten oder durch den Auftraggeber andere Kennzeichen verwendet, als jene, die in der Auftragsbestätigung bzw. in der Routengenehmigung angeführt sind, so wird die Transportbegleitung seitens Dieter Kubik, DKT-Transportservice bis zur Abänderung der Genehmigung durch die zuständige Behörde nicht durchgeführt. Allfällige dadurch entstehende Kosten (Stehzeiten, Pönalen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

III. Rücktritt vom Vertrag:

Sollten die Mitarbeiter und oder Subunternehmer von Dieter Kubik, DKT-Transportservice während der Leistungsdurchführung nach sorgfältiger Beurteilung und Einschätzung aufgrund erheblicher Erschwernisse zum Ergebnis kommen, dass die Durchführung des Auftrages eine Schädigung Dritter (natürlicher oder juristischer Personen) zu Folge haben kann oder aus einem sonstigen wichtigen Grund (wie z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, sonstige Fälle höherer Gewalt, etc.) nicht durchgeführt werden kann, so ist Dieter Kubik, DKT-Transportservice berechtigt, unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder bis zur ausreichenden Besserung der Witterungs- und Straßenverhältnisse oder sonstiger Fälle höherer Gewalt, die Arbeitsleistung einzustellen. Dies führt zur Hemmung etwaig vereinbarter Fristen bzw. zur Verschiebung des vereinbarten Leistungstermins. Dieter Kubik, DKT-Transportservice ist in derartigen Fällen berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen.

Sollten Dieter Kubik, DKT-Transportservice zwischen Auftragserteilung und der Leistungsausführung Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, so ist Dieter Kubik, DKT-Transportservice berechtigt, entweder eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall, dass der Auftraggeber, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, den erteilten Auftrag, auch zum Teil storniert, ist Dieter Kubik, DKT-Transportservice berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen an den Auftraggeber zu verrechnen.

 

IV. Haftung:

Entsteht bei der Durchführung des Auftrages durch die Tätigkeit der Mitarbeiter von Dieter Kubik, DKT-Transportservice ein Schaden, so haftet Dieter Kubik, DKT-Transportservice nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Schäden, die durch die Transporteinheit (Ladung) an Personen und Gegenständen entstehen, oder an der Transporteinheit (inklusive Ladung) selbst entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Dieter Kubik, DKT-Transportservice verpflichtet sich, Genehmigungsanträge um Routengenehmigungen sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten. Eine darüberhinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt Dieter Kubik, DKT-Transportservice keine Haftung dafür, dass die Routengenehmigungen seitens der Behörde erteilt werden. Weiter haftet Dieter Kubik, DKT-Transportservice nicht für den genauen Zeitpunkt der Erteilung der Routengenehmigung oder den Inhalt der Genehmigung und ihrer Auflagen, da dies ausschließlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden (Österreich und Ausland) fällt.

Dieter Kubik, DKT-Transportservice haftet nicht für Schäden aller Art (Stehzeiten etc.) die insbesondere

-durch die Nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers,

-durch die Nichterteilung von Routengenehmigungen oder Nichteinhaltung sonstiger schriftlicher oder mündlicher Zusagen seitens der Behörde,

-durch Ausfall von Fahrzeugen (Pannen und Unfall etc.)

-sonstige unvorhergesehenen Ereignisse, wie Straßensperren, Streik, schlechter Witterungsbedingungen,

-sonstige Fälle höhere Gewalt,

eintreten.

Dieter Kubik, DKT-Transportservice ist berechtigt, bei Durchführung eines Auftrages andere Unternehmen einzuschalten. Sie haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Unternehmens und übernimmt keine weitergehende Haftung für etwaige Schäden, die diese Unternehmen verursachen.

Besondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Transportbegleitung, z.B.: Nachlenken der Transporteinheit, bedienen der Transporteinheit, Hilfestellungen, sind immer freiwillig und im Schadensfall durch den Fahrzeughalter bzw.: durch die Transportfirma, Spedition zu verantworten und die Haftung zu leisten.

VI. Auftragsentgelt

Das Auftragsentgelt berechnet sich vom Zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unseres Begleitfahrzeuges bzw. Begleitorganes in den Betrieb.

Oder nach anderen Vereinbarungen die schriftlich zu erfolgen haben.

Bei besonderen Abmessungen wird von uns ein Sonderzuschlag verrechnet. Des Weiteren werden Nachtarbeit durch einen Nachtzuschlag und Übernachtungen (max. Dauer von 8 Stunden) durch Übernachtungspauschale separat in Rechnung gestellt. Bei Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit halten wir uns das Recht vor, die entstandenen zusätzlichen Personalkosten weiter zu verrechnen.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt dieser zahlbar. Nur Zahlungsbedingungen die von uns direkt auf der Rechnung vermerkt werden, können einen längeren Zahlungszeitraum ermöglichen.

Bei Auftragsrücktritt oder Terminabsage behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Angebote für Transportbegleitungen behalten eine Gültigkeit von 1 Monat ab Ausstellungsdatum und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Dieses Angebot bezieht sich auf Angaben bzw. Informationen und ist daher in diesem Umfang gültig. Falls die zusätzlichen Kosten den Pauschalpreis um 10 % überschreiten, nehmen wir uns die Freiheit, diesen über den Pauschalpreis liegenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Andererseits geben wir jede Vergünstigung an den Kunden weiter. Anfallende Übernachtungen werden, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalpreis angeführt, separat verrechnet.

Angebote für Genehmigungen, Machbarkeit Studien, Streckenbesichtigungen, Tunnelsperren etc. sind unverbindliche Richtpreise. Der Kunde verpflichtet sich zum vollen Kostenersatz auch bei unvorhergesehenen Kosten (höhere Bescheid gebühren, höhere Bescheid auflagen, unvorhergesehene Begleitstufe, unvorhergesehener Einsatz der Exekutive etc.).

Das Entgelt für Ansuchen von Genehmigungen enthält nur die behördliche Einbringung des Antrages auf Landesebene, sowie alle Tätigkeiten um die Bewilligung zu erhalten. Erforderliche Streckenbesichtigungen sind dabei nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand separat verrechnet.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Faktura werden Verzugszinsen in der Höhe von 13 % p.a ab Fälligkeit in Anrechnung gebracht. Des Weiteren sind alle Entgelte die im Zuge des Mahnverfahrens entstehen zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen: sofort nach Erhalt der Rechnung. Kein Skontoabzug.

Rechnungsanerkennung: sollte nicht binnen 7 Werktagen ab Rechnungsdatum ein schriftlicher Einspruch erfolgen gilt die Rechnung als anerkannt und vollinhaltlich gültig.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Eisenstadt

VII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Dieter Kubik, DKT-Transportservice aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers gegen Dieter Kubik, DKT-Transportservice wurde von dieser schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

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